Datenschutz-Erstaufnahme

Wie können gesetzliche Anforderungen umgesetzt werden, ohne den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen?

Grundlegend nähert man sich dem Thema Datenschutz mit einer Bestandsaufnahme im Unternehmen an. Im Zuge dieser Aufnahme werden datenschutzrechtlich relevante Verfahrensweisen dokumentiert. Dies beinhaltet auch eine datenschutzrechtliche Überprüfung der automatisierten Datenverarbeitung, also der vorhandenen IT-Infrastruktur. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme wird ein schriftlicher Bericht erstellt, der die aktuelle Situation aus Perspektive des Datenschutzes dokumentiert sowie erforderliche Maßnahmen und Empfehlungen beinhaltet. 
Anschließend kann ein (z.B. externer) Datenschutzbeauftragter bestellt werden, der die datenschutzrechtlich empfohlene Umsetzung der Maßnahmen begleitet. Er dient fortan als Ansprechpartner für interne und externe Fragen des Datenschutzes innerhalb des Unternehmens.

Zusammenfassung

  1. Datenschutz-Erstaufnahme
  2. Ausarbeitung, Dokumentation, Präsentation und Empfehlung
  3. Bestellung des (externen) Datenschutzbeauftragten
  4. Umsetzung / Schulung
  5. Laufende Betreuung
 
Hees Bürowelt