Datenschutz

"Wer nichts macht, macht nichts falsch"…?

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht von neuen Datenpannen oder -skandalen in der Presse oder in einschlägigen Internetportalen zu lesen ist. Das Thema Datenschutz ist aktueller denn je, auch wenn oder eben gerade weil nur wenige Unternehmen, Behörden und Institutionen dem Umgang mit schützenswerten Daten mit dem richtigen Maß begegnen. Dabei ist die Berücksichtigung der im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geforderten Aspekte nicht nur für Großunternehmen und Konzerne Pflicht. Auch klein- und mittelständische Unternehmen sind gefordert, sich aktiv mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen.

Wer soll sich dieser Aufgabe annehmen?

Werden personenbezogene Daten in einem Unternehmen automatisiert verarbeitet, ist nach der Forderung des Gesetzes ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, der auf die Einhaltung des Datenschutzes hinwirkt. Dies gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die zehn (oder mehr) Personen mit der Verarbeitung entsprechender Daten beschäftigen. Zu personenbezogenen Daten zählen z.B. Arbeitnehmerdaten in der Personalbuchhaltung, Bewerbungsunterlagen oder auch Kunden- und Auftragsdaten.

Datenschutz schafft Vertrauen und Transparenz

Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bringt die Umsetzung eines Datenschutzkonzepts im Unternehmen viele Vorteile mit sich. Sowohl in der Innenbeziehung zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und deren Vertretungen, als auch im Bezug auf die Außenbeziehung (Kunden, Lieferanten, Interessenten) schafft gelebter Datenschutz Vertrauen und ist eine wichtige Voraussetzung für existierende und zukünftige Geschäftsbeziehungen. Somit erschließt der bewusst vertrauensvolle Umgang mit sensiblen Daten neues Potential zur Positionierung des Unternehmens am Markt und im Wettbewerb.

 
Hees Bürowelt